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Zoom-Veranstaltung zum Thema Recht

Online-Seminar

Darum geht es:
Nicht immer aber oft geht der erforderlichen Versorgung mit einem Hilfsmittel eine lange, zähe und nervenaufreibende Auseinandersetzung mit der Krankenkasse und/oder dem Medizinischen Dienst und/oder dem Sanitätshaus voraus. Lässt sich das Kräftemessen vermeiden und wenn ja, wie?
Welche Position und welche Rechte hat der Versicherte überhaupt? Wie kann das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden? Schließlich weiß der Versicherte als Fachmann in eigener Sache am besten, was er braucht. Die Wahlfreiheit bei Hilfsmittel ist durch eine aktuelle Gerichtsentscheidung ganz wesentlich gestärkt worden. Davon können Oi'ler ganz erheblich profitieren.

Referentin Anja Bollmann
Es spricht:

Die Referentin ist Anja Bollmann. Sie ist als Rechtsanwältin schwerpunktmäßig im Sozialrecht tätig. Von der Kanzlei in Bergisch Gladbach, Nähe Köln führt sie Verwaltungs- und Rechtsstreite in der ganzen Bundesrepublik. Überwiegend geht es um Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, nach dem Schwerbehindertenrecht oder Erwerbsminderungsrente. Ihre anwaltliche Arbeit wird ergänzt durch eine umfassende Vortragstätigkeit in Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, bei Seminaren, vor Selbsthilfegruppen, an der Universität zu Köln und durch Ausrichtung eigener Schulungen.

Wie teilnehmen:
Bei Interesse per Mail anmelden bei kerstin.prigge@oi-nord.de bis 13.02.2023.
Der Teilnahmelink wird 3 Tage vor dem Seminar verschickt.

Termin:
15. Februar 2023 um 19 Uhr

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